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Inhalt - Rechte
Ihre Rechte
Anspruch auf Information
Ihre Ärztin/Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie umfassend und verständlich über Ihren Gesundheitszustand, den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit und die möglichen Heilmassnahmen zu informieren. Fragen Sie nach, bis Sie alles wissen und verstehen, was Sie erfahren möchten.
Einsicht in persönliche Daten
Sie haben das Recht, in geeigneter Weise, Einsicht in Ihre Krankengeschichte zu nehmen. Diese enthält alle wesentlichen Angaben und Unterlagen zur Krankheit und deren Verlauf.
Schutz der Privatsphäre
Das gesamte Spitalpersonal ist der gesetzlichen Schweigepflicht unterstellt. Alle Angaben, die Sie zu Ihrer Person, Familie oder Krankheit gemacht haben, werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertraulich behandelt werden. Nur Sie selbst können einzelne Mitarbeitende bei Bedarf von dieser Geheimhaltung entbinden. Vorbehalten sind gesetzliche Bestimmungen, welche keine Entbindung des Patienten bzw. der Patientin erfordern.
Wir gehen davon aus, dass Sie einverstanden sind, wenn wir Ihre nächsten Angehörigen informieren. Wünschen Sie dies nicht, so teilen Sie uns dies bitte mit. Sie können uns auch eine andere Vertrauensperson Ihrer Wahl benennen.
Ebenfalls gehen wir davon aus, dass wir den Sie behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausserhalb des Spitals die notwendigen medizinischen Auskünfte erteilen bzw. solche von diesen eingeholt werden dürfen. Falls Sie dies nicht wünschen, werden wir selbstverständlich keine Informationen weiterleiten.
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung akzeptieren wir nicht. Das Universitätsspital Basel hat eine Fachkommission zu diesem Thema eingesetzt. Klare Regeln gelten im ganzen Spitalbereich und gleichermassen für Mitarbeitende, Patientinnen, Patienten, Besucherinnen und Besucher.
Selbstbestimmung
Gegen Ihren Willen dürfen keine Eingriffe oder Behandlungen an Ihnen vorgenommen werden. Allerdings gehen wir bei einfachen Eingriffen – zum Beispiel bei der Blutentnahme – davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.
Für grössere oder mit erhöhten Risiken verbundene Eingriffe brauchen wir Ihre ausdrückliche Einwilligung.
Sie selbst entscheiden in Kenntnis der Umstände und der ärztlichen Empfehlung, ob Sie sich
dem Eingriff unterziehen wollen oder nicht. Einzig bei Eingriffen, die sofortiges Handeln erforderlich machen, zum Beispiel bei lebensrettenden Massnahmen, entscheidet die Ärzteschaft nach Ihrem mutmasslichen Willen und informiert Sie nachträglich darüber.
Falls Sie das Spital entgegen dem ärztlichen Rat vorzeitig verlassen wollen, so erfolgt dies auf Ihre eigene Verantwortung.
Haftung des Spitals
Wenn Sie der Meinung sind, Sie hätten bei uns einen Schaden erlitten, für den das Spital aufzukommen habe, so besprechen Sie sich mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin oder wenden Sie sich gegebenenfalls an unseren Rechtsdienst.
Urteilsunfähige Patienten und Patientinnen
Bei nicht urteilsfähigen Patientinnen und Patienten steht deren Angehörigen, also auch Eheleuten, laut Gesetz keine direkte Entscheidungsbefugnis zu. Die zuständige Ärzteschaft wird in diesem Falle den mutmasslichen Willen des Patienten/der Patientin und die geäusserte Meinung des bzw. der nächsten Angehörigen aber gebührend berücksichtigen.
Obduktion
Eine Obduktion im Falle Ihres Todes können Sie oder Ihre nächsten Angehörigen ablehnen. Vorbehalten bleiben in speziellen Situationen zwingende, gesetzliche Obduktionsgründe.
Organentnahme
Die Entnahme von Gewebe oder Organen zwecks Transplantation erfolgt nur, wenn Sie selbst oder Ihre nächsten Angehörigen zustimmen. Ihre behandelnden Ärzte und Ärztinnen stehen für Fragen und Anliegen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit festzuhalten, wie in Ihrem Sinn gehandelt werden soll, falls Sie sich nicht äussern können. Das kann nötig sein, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht fähig sind, Ihren Willen zu äussern. Das Formular für die Patientenverfügung erhalten Sie bei uns im Rechtsdienst, Tel. +41 61 265 21 05. oder kann online unter www.basler-patientenverfuegung.ch heruntergeladen werden.
Forschung am Universitätsspital Basel
Am Universitätsspital Basel wird auch medizinische Forschung betrieben. Einerseits geht es dabei um die Auswertung von Ergebnissen und medizinischen Angaben (Daten), welche von Ihrer Behandlung stammen. Diese Daten werden durch unser wissenschaftliches Personal anonymisiert und ausgewertet.
Dies bedeutet, dass weder Ihr Name noch sonstige persönliche Angaben bekannt gemacht werden. Sollten Sie mit einem wissenschaftlichen Auswerten der Daten nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, sich an den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin zu wenden.
Die Entnahme oder die Verwendung von Gewebe zu Forschungszwecken erfolgt nur, sofern Sie Ihr Einverständnis dazu geben.
Schliesslich werden am Universitätsspital Basel wissenschaftliche Forschungsstudien mit Patientinnen und Patienten durchgeführt. Es geht dabei insbesondere um die Erprobung und Einführung neuer Behandlungsmethoden oder Medikamente. Sie werden in solche Studien nur dann einbezogen, wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis dazu gegeben haben und zudem das Forschungsprojekt von der unabhängigen Ethikkommission beider Basel begutachtet und freigegeben worden ist.