Frauenklinik

Geburtshilfe

Einrichtungen der Abteilung Geburtshilfe und Schwangerschaftsmedizin: Anmeldung zur Geburt

Aufnahmebüro Geburt
Mo.-Fr. 09:00-16:00 Uhr

Eingang Spitalstrasse 21
4031 Basel
Tel. 061 265 91 91

Um die administrative Anmeldung und Ihren Eintritt bei der Entbindung in die Frauenklinik Basel so reibungslos wie möglich gestalten zu können, bitten wir Sie, sich ab der 20. Schwangerschaftswoche bei uns anzumelden.

Anmeldung zur Geburt in Frauenklinik

Zum Herunterladen:
D_Geburt_Anmeldung.doc 0.1 MB

Merkblatt zum Eintritt für die Entbindung

Eintritt zur Geburt:

Bitte melden Sie sich zum Eintritt für die Entbindung an der Notfallaufnahme Geburt der Frauenklinik

Notfallaufnahme Geburt

Eingang Spitalstrasse 21
4031 Basel

Bitte bringen Sie beim Eintritt für die Entbindung Folgendes mit:

Bitte beachten Sie:

Wichtige Telefonnummern der Frauenklinik Basel

Gebärsaal:
Tel. 061 265 90 49
Tel. 061 265 90 50

Poliklinik:
Tel. 061 265 93 93

Aufnahmebüro Geburt:
Tel. 061 265 91 91

Folgende Papiere werden für die Geburtenmeldung beim Zivilstandsamt Basel-Stadt benötigt

(Stand 17.9.2002)

Beide Ehepartner Schweizer Bürger

Ehemann Ausländer / Ehefrau Schweizer Bürgerin

Ehemann Schweizer Bürger/ Ehefrau Ausländerin

Beide Ehepartner Ausländer

Mutter Schweizer Bürgerin (nicht verheiratet)

Kind vom Vater noch nicht anerkannt:

Kind bereits vom Vater anerkannt:

Bei nicht verheirateten Müttern, italienischer Staatsbürgerschaft ist ein Certificato personale contestuale (A.I.R.E) (Geburtsschein) erforderlich. Dieser muss in Italien bestellt werden.

Mutter Ausländerin (Ledig, noch nie verheiratet gewesen)

Kind vom Vater noch nicht anerkannt:

Kind bereits vom Vater anerkannt:

sofern dieser Anerkennungsschein nicht in der CH ausgestellt wurde:

Mutter Ausländerin (geschieden)

Kind vom Vater noch nicht anerkannt:

Kind bereits vom Vater anerkannt:

sofern dieser Anerkennungsschein nicht in der Schweiz ausgestellt wurde:

Mutter Ausländerin (verwitwet)

Kind vom Vater noch nicht anerkannt:

Kind bereits vom Vater anerkannt:

sofern dieser Anerkennungsschein nicht in der CH ausgestellt wurde: