Einrichtungen der Abteilung Geburtshilfe und Schwangerschaftsmedizin: Anmeldung zur Geburt
Aufnahmebüro Geburt
Mo.-Fr. 09:00-16:00 Uhr
Eingang Spitalstrasse 21
4031 Basel
Tel. 061 265 91 91
Um die administrative Anmeldung und Ihren Eintritt bei der Entbindung in die Frauenklinik Basel so reibungslos wie möglich gestalten zu können, bitten wir Sie, sich ab der 20. Schwangerschaftswoche bei uns anzumelden.
Merkblatt zum Eintritt für die Entbindung
Eintritt zur Geburt:
Bitte melden Sie sich zum Eintritt für die Entbindung an der Notfallaufnahme Geburt der Frauenklinik
Notfallaufnahme Geburt
Eingang Spitalstrasse 21
4031 Basel
Bitte bringen Sie beim Eintritt für die Entbindung Folgendes mit:
Toilettensachen, Nachthemd oder Pyjama (zum Stillen geeignet), Still-Büstenhalter, Hausschuhe, Morgenrock/Homedress, T-Shirt
Notwendige Schriften für das Zivilstandsamt Basel
Ausgefüllte Namenskarte für Ihr Kind.
Medikamente, die Sie regelmässig einnehmen müssen
Bitte beachten Sie:
Krankenversicherung für das Neugeborene
In jedem Fall empfiehlt sich eine vorgeburtliche Anmeldung Ihres Kindes bei einer Krankenversicherung Ihrer Wahl.Ungedeckte Mehrkosten bei einer tieferen Versicherungsdeckung des Kindes im Vergleich zur Mutter werden der Mutter in Rechnung gestellt.
Kleidung für das Neugeborene
Während des Aufenthalts in der Frauenklinik wird die Kleidung für das Neugeborene von uns zur Verfügung gestellt. Für den Austrittstag benötigen Sie der Jahreszeit angepasste Kleidung.Geburtsurkunde für das Neugeborene
Das Neugeborene wird von unserem Aufnahmebüro beim Zivilstandsamt Basel angemeldet. Während des Spitalaufenthalts kann - auf Wunsch - für das Neugeborene eine Geburtsurkunde gegen Bezahlung von CHF 28.- bezogen werden
Wichtige Telefonnummern der Frauenklinik Basel
Gebärsaal:
Tel. 061 265 90 49
Tel. 061 265 90 50
Poliklinik:
Tel. 061 265 93 93
Aufnahmebüro Geburt:
Tel. 061 265 91 91
Folgende Papiere werden für die Geburtenmeldung beim Zivilstandsamt Basel-Stadt benötigt
(Stand 17.9.2002)
Beide Ehepartner Schweizer Bürger
Familienbüchlein
Neue Wohnsitzbescheinigung (sofern nicht in Basel-Stadt wohnhaft) für beide Eltern, nicht älter als 6 Wochen, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
Ehemann Ausländer / Ehefrau Schweizer Bürgerin
Familienbüchlein (Falls nicht vorhanden, kann dieses bei der Heimatgemeinde der Ehefrau bestellt werden.)
Neue Wohnsitzbescheinigung (sofern nicht in Basel-Stadt wohnhaft) für beide Eltern, nicht älter als 6 Wochen, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
Reisepass des Ehemannes
Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes
Ehemann Schweizer Bürger/ Ehefrau Ausländerin
Familienbüchlein (Falls nicht vorhanden, kann dieses bei der Heimatgemeinde der Ehefrau bestellt werden.)
Neue Wohnsitzbescheinigung (sofern nicht in Basel-Stadt wohnhaft) für beide Eltern, nicht älter als 6 Wochen, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
Reisepass der Ehefrau
Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes
Beide Ehepartner Ausländer
Familienbüchlein oder Eheschein (Eheschein ist bei der Gemeinde des Trauungsortes erhältlich), wenn nötig mit Übersetzung
Neue Wohnsitzbescheinigung (sofern nicht in Basel-Stadt wohnhaft) für beide Eltern, nicht älter als 6 Wochen, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
Reisepässe (Ehefrau und Ehemann)
Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes (Ehefrau und Ehemann)
Mutter Schweizer Bürgerin (nicht verheiratet)
Kind vom Vater noch nicht anerkannt:
Personenstandsausweis (Beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde zu bestellen, nicht älter als 6 Monate.)
Wohnsitzbescheinigung (für Personen ohne Wohnsitz in Basel Stadt), nicht älter als 6 Wochen
Kind bereits vom Vater anerkannt:
Mitteilung der Anerkennung bzw. Anerkennungsschein (Kopie)
Bei nicht verheirateten Müttern, italienischer Staatsbürgerschaft ist ein Certificato personale contestuale (A.I.R.E) (Geburtsschein) erforderlich. Dieser muss in Italien bestellt werden.
Mutter Ausländerin (Ledig, noch nie verheiratet gewesen)
Kind vom Vater noch nicht anerkannt:
Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Zivilstandsamt des Geburtsortes)
Wohnsitzbescheinigung (sofern nicht in Basel-Stadt wohnhaft) nicht älter als 6 Wochen erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
Reisepass
Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes (Ehefrau und Ehemann)
Ledigkeitsnachweis
Kind bereits vom Vater anerkannt:
Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Zivilstandsamt des Geburtsortes)
Wohnsitzbescheinigung (sofern nicht in Basel-Stadt wohnhaft) für beide Eltern nicht älter als 6 Wochen erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
Reisepass
Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes (Ehefrau und Ehemann)
Ledigkeitsnachweis
Mitteilung der Anerkennung bzw. Anerkennungsschein (Kopie)
sofern dieser Anerkennungsschein nicht in der CH ausgestellt wurde:
Geburtsurkunde von Vater und Mutter
Zivilstandsnachweis
Mutter Ausländerin (geschieden)
Kind vom Vater noch nicht anerkannt:
Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Zivilstandsamt des Geburtsortes)
Wohnsitzbescheinigung (sofern nicht in Basel-Stadt wohnhaft) nicht älter als 6 Wochen erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
Reisepass
Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes (Ehefrau und Ehemann)
Scheidungsurteil (erhältlich beim Gericht, welches die Scheidung ausgesprochen hat)
Kind bereits vom Vater anerkannt:
Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Zivilstandsamt des Geburtsortes)
Wohnsitzbescheinigung (sofern nicht in Basel-Stadt wohnhaft) für beide Eltern nicht älter als 6 Wochen erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
Reisepass
Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes (Ehefrau und Ehemann)
Scheidungsurteil (erhältlich beim Gericht, welches die Scheidung ausgesprochen hat)
Mitteilung der Anerkennung bzw. Anerkennungsschein (Kopie)
sofern dieser Anerkennungsschein nicht in der Schweiz ausgestellt wurde:
Geburtsurkunde von Vater und Mutter
Zivilstandsnachweis
Mutter Ausländerin (verwitwet)
Kind vom Vater noch nicht anerkannt:
Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Zivilstandsamt des Geburtsortes)
Wohnsitzbescheinigung (sofern nicht in Basel-Stadt wohnhaft), nicht älter, als 6 Wochen, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
Reisepass
Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes (Ehefrau und Ehemann)
Todesschein des Ehemanns (Erhältlich bei der Gemeinde des Sterbeortes.)
Kind bereits vom Vater anerkannt:
Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Zivilstandsamt des Geburtsortes)
Wohnsitzbescheinigung (sofern nicht in Basel-Stadt wohnhaft) für beide Eltern nicht älter als 6 Wochen erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
Reisepass
Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes (Ehefrau und Ehemann)
Todesschein des Ehemanns (erhältlich bei der Gemeinde des Sterbeortes)
Mitteilung der Anerkennung bzw. Anerkennungsschein (Kopie)
sofern dieser Anerkennungsschein nicht in der CH ausgestellt wurde:
Geburtsurkunde von Vater und Mutter
Zivilstandsnachweis