IV als Integrationsversicherung

…«Zwar wird das finanzielle Schwergewicht der Leistungen der Versicherung trotz den Eingliederungsmassnahmen bei den Renten liegen. Die Eingliederungsmassnahmen werden aber aus den erwähnten ethischen, sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen und schliesslich auch im finanziellen Interesse der Versicherung selbst (Einsparung von Renten) in den Vordergrund gestellt. Dabei sollen sie nicht nur gewährt werden, wenn die Invalidität bereits eingetreten ist, sondern schon dann, wenn diese mit Sicherheit unmittelbar bevorsteht»…

 

  Auszug aus der Botschaft des Bundesrates zum Entwurf IV-Gesetz vom 24.10.1958

2023-12-11, 09:39 Uhr