Tiere im Spital


Ziel Vermeidung der Erregerübertragung von Tieren auf Patientinnen und Patienten oder Personal
Grundsätze
  • Grundsätzlich kein Zutritt zum Spitalareal für Tiere
  • Ausnahmen gelten in den unten beschriebenen Fällen
  • Generell kein Zugang zu Operationsräumen (inkl. ambulanter OP), Isolierstation, Intensivstation und Zellersatzambulatorium

 

Grundsätze
  • Patientenspezifische Hunde (z.B. Blindenführhund und Behindertenbegleithund)
  • Voraussetzungen des Hundes sind Routinekontrollen durch den Tierarzt (1- bis 2-mal jährlich) mit:
    • Kontrolle des Impfstatus und Auffrischen der obligatorischen Impfungen
    • Suche nach Hautläsionen (Pilzbefall, Hautverletzungen, Operationswunden) und Hautparasiten (Flöhe, Zecken, Milben, Läuse)
    • Entwurmung 2- bis 4-mal jährlich und regelmässiger Flohtherapie
Vorgehen und Hygienemassnahmen im Spital
  • Vorgängige Information an das Behandlungsteam.
  • Der Hund muss, für alle ersichtlich, als Assistenzhund gekennzeichnet sein.
  • Hundehaltende vereinbaren mit Abteilungsleitung den Eintritt ins Spital (Abteilungspersonal begleitet Patient/Hund beim Eintritt).
  • Er muss sauber, gepflegt und frei von Parasiten, Wunden, Pilzbefall oder Ekzemen sein.
  • Bei wetterbedingten Verunreinigungen muss der Hund abgetrocknet/gereinigt werden.
  • Der Hund muss stets unter Aufsicht und angeleint bleiben.
  • Unterbringung des Patienten im Einzelzimmer.
  • Kein Kontakt des Hundes zu anderen Personen.
    • Falls nicht vermeidbar: Händedesinfektion vor und nach Kontakt mit dem Hund.

 

Grundsätze
  • Die Indikation für den Einsatz tiergestützter Therapien muss in Rücksprache mit der IPK vor Einführung geprüft werden.
  • Im Falle der Durchführung muss ein Konzept durch die zuständige Abteilung erstellt werden. Dieses soll auch die hygienischen Gesichtspunkte berücksichtigen.
  • Voraussetzungen des Hundes: siehe Assistenzhunde.

Vorgehen und Hygienemassnahmen im Spital

  • Der Hund muss, für alle ersichtlich, als Therapie- oder Sozialhund gekennzeichnet sein.
  • Der Hund muss stets unter Aufsicht und angeleint bleiben.
  • Er muss sauber, gepflegt und frei von Parasiten, Wunden, Pilzbefall oder Ekzemen sein.
  • Bei wetterbedingten Verunreinigungen muss der Hund abgetrocknet/gereinigt werden.
  • Aufenthalt ist nur in designierten Bereich möglich (gemäss ausgearbeitetem Konzept).
  • Händedesinfektion vor und nach Kontakt mit dem Hund.
  • Kontakt des Hundes mit Personen nur im Rahmen der Therapie.

 

Grundsätze
  • Die Indikation für den Einsatz anderer Tiere zu therapeutischen Zwecken muss in Rücksprache mit der IPK vor Durchführung geprüft werden.
  • Im Falle der Durchführung muss ein Konzept durch die zuständige Abteilung erstellt werden. Dieses soll auch die hygienischen Gesichtspunkte berücksichtigen.
  • Sollte eine Verabschiedung von Haustieren in terminalen Situationen erwünscht sein, bitten wir um Rücksprache mit dem IPK-Team, um das Vorgehen zu definieren.

 

Letztes Update: 31.10.2025