Isolationen stationär

Isolationen im ambulanten Bereich siehe hier



Einleitung der Isolation: 

  • Erfolgt durch
    • Behandelndes ärztliches Personal der Abteilung
    • Infektionsprävention und -kontrolle (IPK)
    • Dienstarzt oder -ärztin Infektiologie
    • Bei Tuberkulose auch durch Konsiliararzt Pneumologie

 

Aufhebung der Isolation: 

  • Voraussetzung: pathogenspezifische Kriterien erfüllt
  • Erfolgt durch
    • Infektionsprävention und -kontrolle (IPK)
    • Dienstarzt oder -ärztin Infektiologie
    • Bei Tuberkulose auch durch Konsiliararzt Pneumologie

 

Meldeweg:

Meldung an Dienst Infektionsprävention und -kontrolle (IPK) bei Einleitung und Aufhebung einer Isolation sowie bei Verlegung oder Austritt isolierter Patient*innen. 

  • Automatische Meldung an die IPK bei Eintrag der Isolation in Meona.
  • Anderenfalls aktive Meldung via Formular "Isolationsmeldung" .

 

Druckversion herunterladen