Isolationen stationär
Isolationen im ambulanten Bereich siehe hier
Verantwortlichkeiten und Meldung von Isolationen
Einleitung der Isolation:
- Erfolgt durch
- Behandelndes ärztliches Personal der Abteilung
- Infektionsprävention und -kontrolle (IPK)
- Dienstarzt oder -ärztin Infektiologie
- Bei Tuberkulose auch durch Konsiliararzt Pneumologie
Aufhebung der Isolation:
- Voraussetzung: pathogenspezifische Kriterien erfüllt
- Erfolgt durch
- Infektionsprävention und -kontrolle (IPK)
- Dienstarzt oder -ärztin Infektiologie
- Bei Tuberkulose auch durch Konsiliararzt Pneumologie
Meldeweg:
Meldung an Dienst Infektionsprävention und -kontrolle (IPK) bei Einleitung und Aufhebung einer Isolation sowie bei Verlegung oder Austritt isolierter Patient*innen.
- Automatische Meldung an die IPK bei Eintrag der Isolation in Meona.
- Anderenfalls aktive Meldung via Formular "Isolationsmeldung" .