Mitarbeiterin der klinischen Pharmakologie bei der Einwaage

Angebot

Die Abteilung für Klinische Pharmakologie & Toxikologie berät andere Abteilungen und Kliniken bei der medikamentösen Therapie und bei der Durchführung von Studien mit Medikamenten.

 

Wir verfügen über Laboratorien zum Nachweis und zur Quantifizierung von Arzneistoffen im Blut und geben Empfehlungen für Dosisangleichungen (Therapeutic Drug Monitoring).


Wir unterhalten einen IT-unterstützten Beratungsdienst über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und beteiligen uns am schweizerischen Pharmacovigilance-System.

DrugSafety@USB -  Programm zur Arzneisicherheit im USB

Arzneimittel spielen eine grosse Rolle im Spitalalltag. Je nach Studie zeigt sich jedoch, dass bei bis zu 15% der Spitalpatienten während ihrer Hospitalisation Probleme mit einem Arzneimittel auftreten (Adverse Drug Event, ADE). Dabei gelten bis zu drei Viertel dieser ADEs als vermeidbar.

 

Zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit setzt das Programm DrugSafety@USB ein, das aus dem gleichnamigen 2013 initiierten Projekt hervorgeht. Seither wird das entsprechende, von der Spitalleitung verabschiedete Strategiekonzept basierend auf 12 Grundsätzen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit im USB schrittweise umgesetzt.

Medikamenteninformationsdienst

Der Medikamenteninformationsdienst der Klinischen Pharmakologie & Toxikologie beantwortet patientenbezogene Fragestellungen bezüglich der Anwendung von Medikamenten sowie Pharmakotherapie-bezogenen Problemen.

 

Dazu zählen unter anderem:

  • Interaktionen
  • Pharmakotherapie während der Schwangerschaft und Stillzeit
  • Dosisanpassung bei Nierenfunktionsstörungen

 

Bei allgemeinen und umfangreichen, hochkomplexen Fragestellungen kann ein Antrag für ein Gutachten gestellt werden.

 

Der Anfrager erhält je nach Frage und Kompklexizität eine mündliche oder eine schriftliche Antwort.

 

Für weiterführende Informationen können Sie unseren diensthabenden Arzt kontaktieren.
Tel. +41 61 328 77 43

Regionales Pharmacovigilance Zentrum (RPVZ)

Das Regionale Pharmacovigilance Zentrum (RPVZ) der Abteilung Klinische Pharmakologie & Toxikologie (KPT) des USB bearbeitet Spontanmeldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) zusammen mit dem Nationalen Pharmacovigilance-Zentrum der Swissmedic. Das RPVZ setzt sich für die Umsetzung des Spontanmeldewesens in der Schweiz ein. 

 
Meldewesen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) in der Schweiz und am USB

 

Medizinische Fachpersonen sind gemäss Heilmittelgesetz (Artikel 59) und Arzneimittelverordnung (Artikel 63) verpflichtet, das Auftreten einer schwerwiegenden oder bisher nicht bekannten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW) zu melden. Bis Ende 2020 sind diese Meldungen bei einem der sechs regionalen Pharmacovigilance-Zentren einzureichen. Ab dem 1. Januar 2021 sollen die UAW-Meldungen direkt an Swissmedic geschickt werden. Das elektronische Vigilanzsystem ElViS und das Meldeformular auf der SwissmedicHomepage werden entsprechend angepasst. Die Mitarbeiter der Einheit Pharmacovigilance werden alle eingehenden Meldungen begutachten (sog. Triage) und entscheiden anhand definierter Kriterien, ob die UAW-Meldung an ein regionales Pharmacovigilance-Zentrum zur weiteren Bearbeitung geschickt wird oder ob sie von den Mitarbeitern der Einheit Pharmacovigilance bearbeitet wird. Die beschriebenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die UAW-Meldungen von pharmazeutischen Unternehmen. Durch dieses Vorgehen soll Swissmedic als zentrale Stelle für den Empfang von allen UAWMeldungen mit gezielter Triage und adaptierter Aufgabenverteilung etabliert werden. Zudem werden die Ressourcen und das spezialisierte Fachwissen der Pharmacovigilance-Zentren besser genutzt, da sie vor allem Meldungen bearbeiten, die auf bislang unbekannte oder neu einzuschätzende Risiken eines Arzneimittels hinweisen. Swissmedic leistet dadurch einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit.

Quelle: Swissmedic

 
Meldepflicht unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW)


Für Fachleute, die zur Abgabe, Anwendung und Verschreibung von Arzneimitteln berechtigt sind, besteht nach dem Heilmittelgesetz und der Verordnung über die Arzneimittel (Arzneimittelverordnung, VAM) (s. Links) seit dem 1. Januar 2002 für nachfolgende UAW eine Meldepflicht.

 

Die Vermutung eines Kausalzusammenhangs genügt um zu melden

  • schwerwiegende UAW, innert 15 Tagen nach Kenntnis melden, d.h. tödliche oder lebensbedrohliche, zur Hospitalisation führende UAW, die schwere oder bleibende Schäden verursachen)
  • Andere medizinisch wichtige UAW (Beispiele: Hypoglykämie mit Bewusstseinsstörung, die ambulant behandelt werden kann; epileptische Manifestation, die coupiert wird, ohne dass es zur Hospitalisation kommt; Impfstoffversager)
  • unerwartet häufig auftretende UAW
  • UAW, die nicht oder nur ungenügend in der gültigen Arzneimittelinformation (Arzneimittel-Informations-Publikationssystem Swissmedic [AIPS]) erwähnt sind

 
Wünschenwert:

  • UAW durch neu zugelassene Medikamente (< 5 Jahre in der Schweiz registriert)
  • Medikationsfehler

 
UAW-Formular

 

 
Kontakt


Regionales Pharmacovigilance-Zentrum Basel
Abteilung für Klinische Pharmakologie & Toxikologie

Universitätsspital
Schanzenstrasse 55
4031 Basel

Tel. +41 61 328 68 62
vigilance@usb.ch

TDM (Therapeutic Drug Monitoring)

Wir beurteilen Arzneistoffkonzentrationen im Serum und sprechen Dosisempfehlungen aus.

 

Die Dosisberechnung erfolgt mit Hilfe zum Teil selbst entwickelter Populationskinetik-Programmen.

 

Auskunft TDM
Tel. +41 61 328 77 43

 

Probenannahmen und Auskunft zu den gemessenen Arzneimittelkonzentrationen
siehe Labormedizin
Tel. +41 61 265 42 20