Virale hämorrhagische Fieber (VHF)
Grundsatz
Virale hämorrhagische Fieber (VHF) sind seltene Infektionserkrankungen, die durch verschiedene virale Erreger mit unterschiedlichen Transmissionswegen und Reservoiren verursacht werden und einen unterschiedlich schweren klinischen Verlauf nehmen können. Diese Richtlinie fokussiert sich auf diejenigen Erreger, die mit besonders schweren Krankheitsverläufen und einem hohen Transmissionspotential einhergehen. VHF, die nicht von Mensch-zu-Mensch sondern über Vektoren übertragen werden, sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie (dazu zählen: Gelbfieber-Virus, Dengue-Virus, Rift-Valley-Fieber-Virus, Omsk-hämorrhagisches Fieber-Virus, Kyasanur-Forest-Disease-Virus, Alkhurma hämorrhagisches Fieber-Virus). Für Hantaviren und Ebolavirus siehe spezifische Richtlinie.
Die in dieser Richtlinie genannten VHF sind aufgrund der hohen Mortalität umgehend zu isolieren. Die Behandlung eines Verdachtsfalles oder bestätigten Falles erfolgt an einem spezialisierten Zentrum (in der Schweiz sind dies die Universitätsspitäler Zürich und Genf).
Epidemiologie
| Infektiöses Agens (Erreger) | Reservoir | Übertragungsweg |
|
Arenaviren, z.B.
Bunyaviren, z.B.
Filoviren, z.B.
|
|
|
| Mensch-zu-Mensch Übertragung | Inkubationszeit | Dauer der Infektiosität |
| Ja |
|
|
| Falldefinition | ||
|
Verdachtsfall:
UND
*in Abhängigkeit des Erregers sind weitere Symptome möglich (z.B. Exanthem mit feiner Schuppung, Retrosternale Schmerzen (Arenaviren), Thrombozytopenie, Pharyngitis (Arenaviren), Proteinurie (Arenaviren), Konjunktivitis, Encephalitis, akuter Hörverlust (LV)) |
||
Schutzmassnahmen
|
Isolation |
Infrastruktur | Dauer der Massnahmen | |||
|
Erweiterte kombinierte Kontakt- und Luftisolation mit Zusatzmassnahmen.
Siehe RLIPK «Isolationen Verdachtsfall virale hämorrhagische Fieber (VHF) im Notfallzentrum» |
|
|
|||
| Kontaktpatient*innen | Druckdokumente | Spezielles | |||
|
Hohes Expositionsrisiko
Niedriges Expositionsrisiko
Massnahmen
|
|
||||
Schutzausrüstung
Screening
|
Nein |
Meldewesen
| Meldung an IPK | Meldung an Kantonsarzt oder -ärztin | Vorgehen bei Exposition des Personals |
|
Ja, bei Verdachtsfall umgehend telefonische Meldung IPK/Dienstarzt/-ärztin Infektiologie |
Ja, telefonische Meldung klinischer Verdacht innerhalb von 2 Stunden (Kantonsärztin/-arzt) und BAG (Meldeformular BAG)
BAG
Kantonsärztlicher Dienst
|
|
Weiterführende Links
Letztes Update: 22.09.2026