Ventilatoren


  • In Bereichen ohne direkten Patientenkontakt (z.B. Büros) ist der Einsatz von Ventilatoren ohne Einschränkungen möglich.
  • In der direkten Patientenversorgung dürfen mobile Ventilatoren nur unter Einhaltung der nachstehenden Restriktionen verwendet werden.

 

Da Ventilatoren nicht nur Staub, sondern auch potenziell vorhandene Krankheitserreger im Raum verteilen können, sind bei ihrem Einsatz im Sinne der Infektionsprävention die nachstehenden Einschränkungen zu beachten.

 

Keine Anwendung von Ventilatoren

  • in Isolationszimmern
  • bei aseptischen Tätigkeiten wie Kathetereinlagen, Verbandswechsel u.ä.
  • während invasiven Interventionen
  • bei Patientinnen und Patienten mit Immunsuppression (Kriterien siehe "Definition Immunsuppression")
  • auf IPS und IMC
  • in Operationssälen sowie den dazugehörigen Räumlichkeiten
  • in allen Bereichen im Zusammenhang mit Sterilisationsprozessen
  • in Bereichen der Medikamentenzubereitung (z.B. Stationsapotheke)
  • im Bereich von Bauarbeiten und laufenden Revisionen
  • Geräte regelmässig reinigen und desinfizieren sowie bei sichtbarer Verschmutzung und Patientenaustritt.
  • Nur Geräte mit desinfizierbaren Oberflächen sind zugelassen.

Letztes Update: 10.08.2026