Services

Services

Hier haben wir für Sie weitere relevante Informationen rund um Ihren Spitalaufenthalt gesammelt. Sollten Sie dennoch offene Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

 

Zum Kontaktformular

 

Anfordern von medizinischen Unterlagen für Patientinnen und Patienten

Sie sind Patientin oder Patient und wünschen einzelne Berichte oder Befunde? Dann steht Ihnen das Team des Servicecenters Medizinische Dokumentation zur Verfügung. Falls Berichte in den Kliniken angefordert werden müssen, übernimmt das Team die weitere Kommunikation in die zuständige Klinik. Wir bitten Sie, Ihre Anfragen in schriftlicher Form und mit Kopie eines amtlichen Ausweises an die Postadresse 
 

                Universitätsspital Basel 
                SC Med. Dokumentation 
                4031 Basel

 

oder per Mail an scmeddok@usb.ch zu senden. Die Aushändigung erfolgt aufgrund Berücksichtigung Datenschutz per Post.

 

Öffnungszeiten: Mo–Fr 7.45–12.15 Uhr, 14–17 Uhr (Sa, So und Feiertage: geschlossen)
Tel. +41 61 328 52 28

Fundgegenstände

Das Spitalfundbüro finden Sie an der Informationsporte des Klinikums 2 am Petersgraben 4.

Sie können sich auch telefonisch unter  +41 61 265 50 01 melden.

Fragen zu Ihrer Rechnung / Rechnungskopie

Wir verstehen uns als Dienstleistungscenter für interne wie externe Kunden, welches in allen Fragen, sei es in Tarif- und Versicherungsfachwissen, gesetzlichen Grundlagen oder in systemtechnischer Natur Unterstützung bietet.


Unsere Aufgabe und Verantwortung obliegen einer kontinuierlichen Prozessoptimierung, damit eine fehlerfreie Fakturierung aller erbrachten Arzt- und Spitalleistungen erfolgen kann. Durch stetigen Informations- und  Wissensaustausch mit allen involvierten Stellen wird die fachliche Kompetenz in allen Bereichen unterstützt und gefördert.

 

 

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag, 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr, unter den Telefonnummern des jeweiligen Fachgebietes (siehe Tabelle unten).

Sie können Ihr Anliegen auch an fakturierung@usb.ch zustellen.

Fachgebiet Aufnahme

Kostensicherung -
Kostengutsprache 
Doris Chirico
Graziella Avellina
Kostensicherung - eKoGu
Kostengutsprache
Tel. +41 61 556 57 80 - Servicelinie
Fax.+41 61 265 22 11
Mo-Fr
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.30 Uhr

 

Fachgebiet Debitoren/Inkasso

Debitoren/Inkasso Jonas Richner 
Leiter Debitoren/Inkasso
Tel. +41 61 556 55 17
Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Zahlung / Rückzahlung Fachstelle
Tel. +41 61 556 56 00
Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Teilzahlung
lfd. Betreibungsverfahren
Risikoinformationen
Rückkauf Verlustscheine 
Ihr Name: A- K
Herr D. Leuenberger
Tel. +41 61 328 75 85
Ihr Name: L-Q
Frau M. Pentimone
Tel. +41 61 328 78 57
Ihr Name: R-Z
Herr A. Scerna
Tel. +41 61 265 55 13
Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Unsere Rechnung
Dienstleistung
Rechnungssteller
mit Telefonnummer
siehe -> Briefkopf der Faktura
Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

 

Fachgebiet Patientenrechnungen

Patientenrechnungen  
(ambulant)
Ambulante Abrechnung:
(inkl. Amb./-Tagesklinischer Aufenthalt)
Nadin Meier
Support Center Abrechnung -
Teamleiterin ambulante Abrechnung
Tel. +41 61 556 57 79
Tel. +41 61 265 76 00 - Servicelinie
Mo-Fr
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.30 Uhr
Patientenrechnungen 
(stationär)
Stationäre Abrechnung:
Ulrike Mutter 
Support Center Abrechnung
Teamleiterin stationäre Abrechnung
Tel. +41 61 556 57 81
Tel. +41 61 556 52 52 - Servicelinie
Mo-Fr
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.30 Uhr
Patientenrechnungen:
Fragen zu einzelnen
Leistungen
Fachstelle
mit Telefonnummer
siehe -> Box letzte Seite der Faktura 
oder  -> Briefkopf der Faktura
Mo-Fr
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.30 Uhr

 

Fachgebiet Finanzbuchhaltung / Zahlungsverkehr / Bankverbindung

Finanzbuchhaltung  Dominik Löw Leiter
Finanzbuchhaltung
Tel. +41 61 556 59 79
Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

 

Fachgebiet Hauptbuchhaltung - Kreditoren

Hauptbuchhaltung  Karl-Heinz Hartmann
Leiter Kreditorenbuchhaltung
Tel. +41 61 328 76 16
Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

 

Fachgebiet Drittmittel und Fonds

Drittmittel und Fonds  Patricia Zeiser
Forschung, Drittmittel und Fonds
Tel. +41 61 556 56 85
Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

 

Fachgebiet Beteiligungsgesellschaften

Finanzbuchhaltung  Pascal Saner
Leiter Corporate Finance
Tel. +41 61 328 50 72
Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

 

Fachgebiet SwissDRG – Medizincontrolling – Med.Codierung – Med.Statistik

Medizin- und Finanz- 
Controlling
Dr. med. Sabrina Gänsbacher 
Leiterin Medizin-und Finanzcontrolling
Tel. +41 61 328 53 71
Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

 

Fachgebiet Medizin-und Finanzcontrolling - Analysedaten – MIS

Reporting und Analyse  Alexander Scholz
Leiter Controlling und Planung
Tel. +41 61 328 76 19
Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

 

 

Fachstelle TARMED Leistungskatalog und Tarife

Leistungserfassung Brit Freitag
Fachstelle Tarifmanagement
TARMED-Tarifwesen
Tel. +41 61 328 55 03

Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

 

Fachgebiet Tarife und Verträge

Tarife und Verträge Rosemarie Noesberger
Leiterin Tarife und Verträge
Tel. +41 61 265 38 77
Mo-Fr
08.30-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

 

Ab dem 1.1.2022 haben die Leistungserbringer und Spitäler die Pflicht der versicherten Person unaufgefordert eine Rechnungskopie für ambulante und stationäre Behandlungen zuzustellen (vgl. Art. 42 Abs. 3 KVG).

Allgemeine Erklärungen und Erläuterung zu Rechnungen


Tarmed/ambulant: hier
Swiss DRG/ stationär: hier

 

Bei allgemeinen Fragen oder Unklarheiten zu den Daten oder Leistungen auf Ihrer Rechnungskopie wenden Sie sich an unsere Hotline unter +41 61 265 51 51 (erreichbar von Montag bis Freitag von jeweils 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr). 

Die häufigsten Fragen haben wir unten in einem FAQ zusammengefasst.

Seit dem 1. Januar 2022 haben Leistungserbringer und Spitäler die Pflicht der versicherten Person unaufgefordert eine Rechnungskopie für ambulante und stationäre Behandlungen zuzustellen (vgl. Art. 42 Abs. 3 KVG). Der Bundesrat hat dies als Massnahme zur Kostendämpfung im Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen.

Nein, Sie müssen diese Rechnungskopie nicht an Ihre Krankenversicherung weiterleiten. Die Abrechnung ist bereits direkt an Ihre Krankenversicherung erfolgt. Die Rechnungskopie dient lediglich als Information.
 

Wenn Sie eine Rechnungskopie ohne Einzahlungsschein inkl. Begleitschreiben erhalten haben, müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen. Die Rechnungskopie dient lediglich als Information.

Nein, die Zustellung der Rechnungskopien können wir nicht unterbinden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an unsere Hotline unter +41 61 265 51 51.

In diesem Fall wird es sich um eine Rechnung handeln, die nach dem ersten Versand der Rechnungskopie storniert und neu erstellt wurde. Die neue Rechnung haben wir Ihnen entsprechend erneut als Rechnungskopie zugestellt. 

Bei der Vergütungsart TP (Tiers payant) sendet der Leistungserbringer die Rechnung direkt an die Krankenversicherung. Bei der Vergütungsart TG (Tiers garant) sendet der Leistungserbringer die Rechnung direkt an die Patientin / den Patienten.

Bitte richten Sie diese Information schriflich per Mail an fakturierung@usb.ch oder per Post an Universitätsspital Basel, Support Center Abrechnung, Hebelstrasse 34, 4031 Basel.

Bei der Patientenaufnahme wurde offensichtlich die falsche Krankenversicherung erfasst. Das tut uns leid. Bitte teilen Sie uns Ihre korrekten Versicherungsdaten per Mail an fakturierung@usb.ch mit.

Für eine effiziente Bearbeitung bitten wir Sie um folgende Angaben:
Name, Geburtsdatum, Mailadresse, Telefonnummer, Adresse und Rechnungsnummer.

Bitte melden sie Ihre korrekte Adresse per Mail an fakturierung@usb.ch

Für eine effiziente Bearbeitung bitten wir Sie um folgende Angaben:
Name, Geburtsdatum, Mailadresse, Telefonnummer, Rechnungsnummer sowie Ihre alte und neue Adresse.

Bitte richten Sie Ihr Anliegen unter Angabe der Rechnungsnummer schriflich per Mail an fakturierung@usb.ch oder per Post an Universitätsspital Basel, Support Center Abrechnung, Hebelstrasse 34, 4031 Basel.


Wir geben Ihr Anliegen anschliessend an die entsprechende Klinik / Abteilung zur Prüfung weiter und melden uns so schnell wie möglich wieder bei Ihnen. 

Für die Vergütung der stationären akutsomatischen Spitalleistungen kommt seit 1. Januar 2012 das Tarifsystem SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) schweizweit zur Anwendung, welches auf Fallpauschalen – d.h. einer Pauschale pro Fall – beruht. Jede Hospitalisierung wird aufgrund medizinischer (Diagnose, Behandlung, etc.) und weiterer Kriterien (Alter der Patientin oder des Patienten, etc.) einer solchen Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch. Durch die Verrechnung einer Fallpauschale gibt es im stationären Bereich keine Einzelleistungsverrechnung in der Allgemeinen Abteilung. Diese Form der Vergütung entschädigt die Leistungserbringer anhand des durchschnittlich erbrachten Leistungsaufwands einer Behandlung. Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich Ihnen eine detailliertere Rechnungskopie zuzustellen. 

Patient*innenbeirat

Der Patient*innenbeirat wurde ins Leben gerufen, um die Anliegen von Patientinnen und Patienten in die Dienstleistungen und Behandlungspfade des Universitätsspitals Basel mit einzubeziehen. Die Mitglieder des Patient*innenbeirats tagen regelmässig und bringen sich aktiv in Arbeitsgruppen zu Themen einer patient*innenenzentrierten Gesundheitsversorgung ein.
 

Mit dem Patient*innenbeirat möchte das Unispital Basel systematisch die Interessen von Patient*innen, Angehörigen und Mitgliedern von Patientenorganisationen, aber auch der allgemeinen Bevölkerung in seine Entscheidungsprozesse einbinden. Dieser Einbezug steigert nachgewiesenermassen die Qualität und die Patientensicherheit im Spital.

 

Werden Sie Teil des Patient*innenbeirats

Ihre Rechte

Wir nehmen Ihre Rechte ernst und geben Ihnen jederzeit die Möglichkeit, sich auf diese zu berufen. Deshalb sollten Sie wissen, worauf Sie während des Spitalaufenthalts Anrecht haben. So bestimmen zum Beispiel Sie, wer über Ihre Krankheit informiert werden darf.

 

Ihr Behandlungsteam ist verpflichtet, Sie umfassend und verständlich über Ihren Gesundheitszustand, Ihre Krankheit sowie den voraussichtlichen Behandlungsverlauf und die damit verbundenen Vor- und Nachteile zu informieren. Wir freuen uns, wenn Sie sich aktiv einbringen und nachfragen.

Eingriffe oder Behandlungen dürfen nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen werden. Sie selbst entscheiden in Kenntnis der Umstände und der ärztlichen Empfehlung, ob Sie sich einem Eingriff unterziehen wollen oder nicht. Vorbehalten bleiben einzig Situationen, die sofortiges Handeln erfordern, zum Beispiel lebensrettende Massnahmen. Bei einem unerwarteten Herzkreislaufstillstand werden grundsätzlich Reanimationsmassnahmen eingeleitet, es sei denn, Sie haben vorher im Gespräch mit dem behandelnden Ärzte- bzw. Pflegeteam etwas anderes vereinbart. Wünschen Sie keine Reanimationsmassnahmen, sollten Sie das Gespräch mit dem zuständigen Arzt suchen. Falls Sie das Spital entgegen dem ärztlichen Rat vorzeitig verlassen oder Behandlungen ablehnen, so erfolgt dies auf Ihre eigene Verantwortung.

Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit festzuhalten, wie in Ihrem Sinn gehandelt werden soll, falls Sie sich nicht mehr äussern können. So können Sie zum Beispiel festhalten, dass Sie keine Reanimationsmassnahmen wünschen. In der Patientenverfügung sollten Sie eine Vertrauensperson Ihrer Wahl als Ihre Vertretung benennen. Das Formular für die Patientenverfügung erhalten Sie bei unserem Rechtsdienst oder Sie können es auch online auf der Webseite der Basler Patientenverfügung herunterladen. Auf Wunsch erhalten Sie Unterstützung von unseren Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachpersonen mit spezifischer Schulung sowie Seelsorgenden. Wenn Sie schon eine Patientenverfügung haben, hilft es uns, wenn Sie uns das mitteilen.

Bei nicht urteilsfähigen Patientinnen und Patienten steht der in der Patientenverfügung bezeichneten Vertrauensperson die Entscheidungsbefugnis zu. Ist keine solche bestimmt, sind nacheinander ein allfälliger Beistand, die Ehegatten bzw. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, Konkubinatspartner, Nachkommen, Eltern oder Geschwister vertretungsberechtigt. Diese Personen sollten das Gespräch mit der Ärzteschaft suchen, um zu einer Entscheidung zu kommen, die sich am mutmasslichen Willen der Patientin bzw. des Patienten orientiert.

Das gesamte Spitalpersonal untersteht der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Angaben, die Sie zu Ihrer Person, Familie oder Krankheit machen, werden von unseren Mitarbeitenden vertraulich behandelt. Nur Sie selbst können einzelne Mitarbeitende bei Bedarf von dieser Geheimhaltung entbinden. Vorbehalten ist die Entbindung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen. Wir gehen davon aus, dass Sie einverstanden sind, wenn wir Ihren nächsten Angehörigen sowie den Sie behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausserhalb des Spitals die notwendigen medizinischen Auskünfte zukommen lassen bzw. dass wir solche gegebenenfalls einholen dürfen. Falls Sie das nicht wünschen, werden wir dies berücksichtigen.

 

Sexuelle Belästigung akzeptieren wir nicht. Dies gilt im ganzen Spitalbereich und gleichermassen für Mitarbeitende, Patientinnen, Patienten, Besucherinnen und Besucher. Sollten Sie dennoch eine negative Erfahrung gemacht haben, zögern Sie nicht, sich an den Rechtsdienst zu wenden.

Tel. +41 61 265 21 05

Ethik im Spital befasst sich mit Patientenwünschen und Behandlungspflichten, Grenzsituationen und schwierigen Entscheidungen. Im Universitätsspital Basel sollen ethische Fragen offen und möglichst frühzeitig angesprochen werden. Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden und Unterstützung wünschen, nimmt der Ethik-Beirat Ihr Anliegen auf. Richten Sie Ihren Wunsch nach einer Beratung an das Stationsteam oder melden Sie sich bei der Klinischen Ethik bzw. einem Mitglied des Ethik-Beirats.

 

Mehr Informationen finden Sie hier.

Eine Obduktion im Falle Ihres Todes erfolgt nur, wenn Sie zu Lebzeiten oder Ihre nächsten Angehörigen zustimmen. Vorbehalten bleiben in speziellen Situationen zwingende, gesetzliche Obduktionsgründe.

Die Entnahme von Gewebe oder Organen zwecks Transplantation erfolgt nur, wenn Sie selbst oder Ihre nächsten Angehörigen zustimmen. Falls Sie einen Organspendeausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit.

Am Universitätsspital Basel wird auch medizinische Forschung betrieben. Von dieser Forschung profitieren sowohl Sie selbst als auch zukünftige Patientinnen und Patienten. Forschung reicht von der Auswertung der routinemässig im Spital erhobenen Patientendaten bzw. entnommenen Proben bis hin zur Durchführung klinischer Studien mit neuen Medikamenten. Werden routinemässig erhobene nichtgenetische Patientendaten für Forschungszwecke weiterverwendet, so werden diese Daten verschlüsselt. Verschlüsselung bedeutet, dass alle Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, wie beispielsweise Ihr Name oder Ihr Geburtsdatum, durch einen Code (Schlüssel) ersetzt werden. Der Schlüssel wird an einem separaten Ort im Universitätsspital Basel sicher aufbewahrt. Personen, die den Schlüssel nicht kennen, können Sie als Person nicht identifizieren. Der Schutz der Personendaten ist also zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

 

Es ist möglich, dass die verschlüsselten Daten im Rahmen von Forschungskollaborationen zur wissenschaftlichen Auswertung an Dritte weitergegeben werden. Sollten Sie mit der wissenschaftlichen Auswertung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, sich an die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt zu wenden.

 

Für die Verwendung von routinemässig erhobenen genetischen Daten und von Blut- oder Gewebeproben ist Ihr ausdrückliches schriftliches Einverständnis nötig. Das Einwilligungsformular erhalten Sie bei Spitaleintritt. Es kann auch vorkommen, dass Sie während Ihres Aufenthaltes für eine Teilnahme an einer definierten Studie, beispielsweise einer Medikamentenstudie, angefragt werden. Sie werden in eine solche Studie nur dann einbezogen, wenn Sie Ihre schriftliche Einwilligung geben, nachdem Sie persönlich von einem Studienverantwortlichen über den Inhalt der Studie aufgeklärt worden sind. Alle Forschungsprojekte müssen von der Ethikkommission begutachtet und bewilligt werden.

 

Für weitere Informationen zum Thema Forschung und Patient*innen-Daten konsultieren Sie bitte die Website des Departements Klinische Forsung: dkf.unibas.ch

Wenn Sie der Meinung sind, Sie hätten bei uns einen Schaden erlitten, für den das Spital aufzukommen habe, so besprechen Sie sich mit Ihrem Behandlungsteam oder wenden Sie sich an unseren Rechtsdienst.

 

Tel.: +41 61 265 21 05

 

  • Gegebenenfalls können Sie auch die Ombudsstelle Spitäler Nordwestschweiz unter der Telefonnummer +41 61 269 80 58 kontaktieren.

Unsere spirituellen Angebote

Seelsorge

Die Seelsorge steht allen Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden zur Verfügung. Der Dienst von Theologen mit Zusatzausbildungen versehene professionelle Dienst erfolgt im Auftrag der beiden Landeskirchen und des Kantons.

 

Wie wir begleiten und unterstützen

 

Seelsorge im Spital verstehen wir als Begleitung auf dem Weg. Gedanken und Empfindungen unterschiedlicher Art bewegen Menschen im Spital. Wir nehmen uns gerne Zeit, wenn sie Ihre Gedanken aussprechen und ordnen wollen. Zuversicht und Optimismus können in einem Gespräch wachsen. Bei uns kann man reden, beten und schweigen.

 

Es ist für uns grundlegend, Menschen in einer Haltung der Offenheit und des Respekts zu begegnen. Deshalb ist es unser Anliegen, sie in ihrer Krankheitssituation, ihrer Lebensgeschichte, ihrem Denken und Fühlen, ihrer Kultur und Religion zu verstehen.

 

Es ist uns wichtig, sie in ihren Bedürfnissen wahrzunehmen, zu unterstützen und menschliche Nähe und sie in ihrer Autonomie zu stärken. Wir stehen unter Schweigepflicht.

 

Bereitschaftsdienst: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr, Sonntag 9 bis 12 Uhr unter
+41 79 204 77 63

Für jede Abteilung im Universitätsspital Basel ist eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger zuständig.

 

Besuche, Gespräche, Begleitung

Wir suchen von uns aus die Begegnung und das Gespräch mit den Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen.

 

Da wir nicht auf allen Stationen regelmässig anzutreffen sind, bitten wir die Patientinnen und Patienten, die das wünschen, mit uns in Kontakt zu treten. Dies kann über die Pflegenden oder direkt geschehen.

 

Wir können für Gespräche gerufen werden und zur Unterstützung in schwierigen Situationen. Ein besonderes Anliegen ist uns die Begleitung, wenn es um Sinn-, Identitäts- oder Wertefragen geht. Zentral ist es uns die Autonomie der Patienten zu stärken und bei Bedarf die Ebene der Transzendenz einzubeziehen. von Sterbenden und deren Angehörigen.

 

Religiöse und spirituelle Angebote

Fragen und Hoffnungen können in einem sakramentalen Zeichen oder in einem Ritual aufgenommen werden. Gerne gestalten oder vermitteln wir eine entsprechende Feier.

 

Wir hören zu, arbeiten mit Ihren Wünschen und Träumen und beten um Vertrauen und Kraft, vermitteln Krankensalbung und Krankensegnung und taufen in Notfällen. 

Wir laden Sie jeden Sonntag zu einem ökumenischen Gottesdienst mit Orgelmusik in die Spitalkapelle ein, der maximal 45 Minuten dauert.

Der Gottesdienst kann in Spitalkleidung (Hausmantel, Schlafanzug) besucht werden. Am Samstag können Sie sich per Karte bei der Hotellerie zum Gottesdienst anmelden und angeben, ob Sie zum Gottesdienst abgeholt und begleitet werden möchten.

 

Die Kapelle befindet sich im Klinikum 2 auf dem zweiten Stock. Sie ist rund um die Uhr geöffnet und lädt ein zum stillen Verweilen, zum persönlichen Rückzug und zum Gebet. Es ist erlaubt im vorgesehenen Ständer Kerzen anzuzünden.

 

Die Kapelle ist als Gebetsraum auch offen für andere Religionen.

Im Spital sind viele Gläubige anderer Religionen und Glaubensgemeinschaften. Wenn Sie es wünschen, begleiten wir Sie gerne ebenfalls seelsorgerlich.

 

Nach Möglichkeit und Bedürfnis vermitteln wir Kontakte zu ihrer landessprachlichen christlichen Glaubensgemeinschaft.

 

Die Kapelle /der Gebetsraum gewährt Gastrecht für alle Religionen.

Kontakte

339e886c-0655-48b0-8fb4-293f45cda9f0

Pfrn. Gudrun Dehnert

Reformierte Seelsorgerin

Spezialisierte Spiritual Care

9d8ea1f7-b87f-4aed-aa7d-cc128a53e881

Carsten Gross

Katholischer Seelsorger

Spezialisierte Spiritual Care

aaf64acd-cb71-4a5e-b6f5-98cf621eaa9f

Pfr. Adriaan Kerkhoven

Reformierter Seelsorger

Spezialisierte Spiritual Care

Marika Kussmann

Katholische Seelsorgerin

Spezialisierte Spiritual Care

000b853c-cc78-4875-8d63-2f4d076d58d5

Thomas Kyburz

Katholischer Seelsorger

Spezialisierte Spiritual Care

cf4f7781-3d72-48af-96fb-4de08d830435

Pfr. Andreas Olbrich

Reformierter Seelsorger

Spezialisierte Spiritual Care

49f5c8d8-c8bf-4646-8c68-811acae8dd0a

Dr. Kerstin Rödiger

Katholische Seelsorgerin

Spezialisierte Spiritual Care

b68e7b2e-a052-4515-89b0-28066f99ba9a

Pfrn. Dr. Sari Wagner

Reformierte Seelsorgerin

Spezialisierte Spiritual Care

805f7061-8277-481d-b065-6257cbf0c8ba

Pfr. Matthias Wetter

Reformierter Seelsorger

Spezialisierte Spiritual Care

Haben sie den Wunsch, dass jemand für Sie betet?


Auf Ihre Anfrage kommen gerne 1-2 Personen aus unserem Team vorbei, um für Ihre körperliche Linderung und Genesung zu beten. Entweder kommen wir zu Ihnen ins Zimmer oder wir treffen Sie bei der Spitalkapelle. Unser Team besteht aus christlichen, konfessionsübergreifenden Mitgliedern und bieten auf Wunsch Gebet in verschiedenen Sprachen auf professionelle Weise an.


Dieses Angebot kann von Patientinnen und Patienten, Angehörigen sowie von Spitalmitarbeitenden genutzt werden.


Anmeldungen und Fragen gerne via untenstehendem Kontaktformular oder
Tel.  +41 79 872 13 43
Mail: gebet@usb.ch

 

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Anmeldung

* Pflichtfeld