Datenschutz-Meldungen
Information zum Verlust eines Datenträgers mit Patientendaten
Das Universitätsspital Basel (USB) kommt seiner datenschutzrechtlichen Pflicht nach und informiert über eine verlorene Festplatte mit Patientendaten.
Sachverhalt
Im Rahmen der Integration des Instituts für Pathologie des Kantonsspitals Baselland in die Pathologie des USB wurden im Jahr 2025 Datenbestände an die Informatik des USB überführt. Dabei wurde der Informatik des USB eine externe Festplatte mit ergänzenden Daten übergeben.
Die Daten wurden erfolgreich ins gesicherte System des USB überführt. Hingegen wurde im März 2026 festgestellt, dass diese Festplatte trotz umfangreicher Suchmassnahmen innerhalb der Informatik des USB nicht mehr aufgefunden werden konnte. Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Festplatte entweder innerhalb der zugangsgeschützten Infrastruktur des USB verloren gegangen ist oder im Rahmen der vorgesehenen Prozesse vernichtet wurde.
Welche Daten könnten betroffen sein?
Auf der Festplatte befanden sich namentlich:
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Patientenidentifikationsdaten (z. B. Name und Geburtsdatum),
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medizinische Metadaten, wie Meldezettel, Meldungen aus Tumorboardsitzung
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administrative Unterlagen wie interne Korrespondenz
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Bilder von untersuchtem Gewebe ohne direkte Rückschlussmöglichkeit auf Patientinnen und Patienten.
Nicht betroffen ist die Befunddatenbank mit den Diagnosen.
Keine Anhaltspunkte auf einen Datendiebstahl
Nach den bisher durchgeführten Abklärungen bestehen keine Hinweise darauf, dass die Daten von unbefugten Personen eingesehen, kopiert, weitergegeben oder veröffentlicht wurden. Die Festplatte befand sich zuletzt innerhalb der zugangsgeschützten Räumlichkeiten des Bereichs Digitalisierung & ICT des USB. Das USB hat dennoch auch ausserhalb seiner Räumlichkeiten recherchiert und konnte keine Anhaltspunkte für einen Datenabfluss finden. Die Daten sind technisch gesehen nur schwer auswertbar.
Aus heutiger Sicht beurteilt das USB die Wahrscheinlichkeit einer unbefugten Kenntnisnahme oder eines Missbrauchs der Daten deshalb als sehr gering.
Weshalb informiert das USB trotzdem?
Das USB hat diesen Vorfall der Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt vorschriftgemäss gemeldet. Die Datenschutzbeauftragte hat das USB aufgefordert, die betroffenen Personen über den Vorfall zu informieren. Diese Information erfolgt vorsorglich und im Sinne grösstmöglicher Transparenz.
Achtsamkeit empfohlen
Angesichts fehlender Anzeichen auf einen unbefugten Datenzugriff sind keine Schutzmassnahmen erforderlich. Das USB empfiehlt jedoch allgemein, bei unerwarteten Kontaktaufnahmen besondere Vorsicht walten zu lassen und keine sensiblen Informationen an unbekannte Dritte weiterzugeben.
Massnahmen
Das USB bedauert diesen Vorfall. Der sorgfältige Umgang mit den Daten hat für das USB höchste Priorität. Auch wenn derzeit keine Hinweise auf einen Missbrauch der Daten vorliegen, nehmen wir den Verlust des Datenträgers sehr ernst und haben Massnahmen zur weiteren Verbesserung unserer Prozesse eingeleitet.
Der vorliegende Vorfall wurde zudem zum Anlass genommen, die Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Umgang mit Patientendaten und Datenträgern nochmals zu verstärken. Die Prozesse in der Informatik-Abteilung werden weiter verschärft.
Kontakt
Wenn Sie wissen wollen, ob Daten von Ihnen betroffen sind, bitten wir Sie, Ihre Anfrage über folgende Seite an uns zu richten. In einem ersten Schritt werden wir Ihre Identität prüfen, damit wir sicher sind, die Information einzig an die berechtige Person zu übermitteln.
September 2026
Universitätsspital Basel (USB)