Das neue ambulante Gesamttarifsystem per 1.1.2026
Was ändert sich für Sie als Zuweiser*in?
Per 1. Januar 2026 wird die neue ambulante Gesamttarifstruktur auch am USB umgesetzt.
Grundsätzlich ändert sich für Ihre Zuweisungen wenig. Neu verpflichtet das Tarifsystem jedoch zur verbindlichen Diagnoseerfassung. Wir bitten Sie daher, die vollständige Diagnose bereits in der Zuweisung gemäss ICD-10-Systematik anzugeben.
Alle weitere Informationen finden Sie unter:
Weiterführende Informationen
Ab 2026 wird TARMED durch den Einzelleistungstarif TARDOC und ambulante Pauschalen abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt werden alle ambulanten ärztlichen Leistungen, unabhängig davon, ob diese von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder von am Spital angestellten Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, über die diese beiden neuen Tarifstrukturen abgerechnet.
Das neue Tarifsystem besteht aus zwei Tarifelementen, den Ambulanten Pauschalen und dem Einzelleistungskatalog TARDOC.
TARDOC
TARDOC ist der neue Einzelleistungstarif. Er deckt den grössten Teil der ambulanten Leistungen ab, die in einer einfachen Infrastruktur erbracht werden.
Der Tarif umfasst ca. 1300 Positionen, aufgeteilt über mehrere Kapitel. Die medizinischen Leistungen, die Struktur und die dahinterliegenden Kostenmodelle wurden einer Gesamtrevision unterzogen. Die rund 1300 überarbeitete Positionen werden in Zukunft kontinuierlich weiterentwickelt.
Ambulante Pauschalen
Im Fokus des ambulanten Pauschalensystems stehen Leistungen in ressourcenintensiven Infrastrukturen (bspw. Operationssaal).
In einer Ambulanten Pauschale sind sämtliche Leistungen eines Tages inkludiert. Erstgespräche und Nachbehandlungen, durchgeführt an einem anderen Tag als die Intervention, werden weiterhin über den Einzelleistungstarif verrechnet.