Typische Situationen aus der Praxis
Die Beispiele sind exemplarisch und dienen der allgemeinen Orientierung.
1. Akute Hospitalisation und soziale Sorgen
Herr X wird notfallmässig ins Spital eingeliefert. Er ist stark besorgt über die Information von Angehörigen, die Organisation wichtiger Angelegenheiten ausserhalb des Spitals sowie über offene Rechnungen. Diese Sorgen binden seine Aufmerksamkeit so stark, dass er sich kaum auf den Genesungsprozess einlassen kann.
Die Sozialberatung unterstützt bei der Klärung der Situation, der Entlastung und der Koordination notwendiger Schritte.
2. Gewalt- oder Opfererfahrung im Behandlungsverlauf
Im Verlauf der Behandlung berichtet eine Patientin von einer belastenden Gewalt- oder Bedrohungserfahrung. Neben der medizinischen Versorgung besteht ein Bedarf an Schutz, Beratung und externer Unterstützung.
Die Sozialberatung begleitet die Patientin und arbeitet eng mit der Opferhilfe zusammen.
3. Obdachlosigkeit und ethische Fragestellungen
Herr B ist medizinisch stabil, hat aber weiterhin sehr starke Einschränkung aufgrund seiner Erkrankung. Er verfügt über keine gesicherte Aufenthaltsbewilligung oder Wohnunterkunft. Eine Entlassung nach abgeschlossener Behandlung ist aus moralisch und ethischer Sicht nicht verantwortbar. Die Sozialberatung koordiniert mögliche Unterbringungs- und Anschlusslösungen.
4. Unerwartete Tumordiagnose nach Unfall
Herr C wird nach einem Unfall hospitalisiert. Im Rahmen der Abklärungen wird zusätzlich eine Tumorerkrankung festgestellt. Neben der medizinischen Situation entstehen zahlreiche Fragen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, zur Taggeldversicherung sowie zu einer möglichen Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV).
Die Sozialberatung berät zu sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen und unterstützt bei der Koordination der weiteren Schritte.
5. Weiterführende ambulante Unterstützung nach dem Spitalaufenthalt
Frau D ist medizinisch stabil und kann aus dem Spital entlassen werden. Für den weiteren Verlauf besteht jedoch ein erhöhter Unterstützungsbedarf im Alltag, während die Patientin weiterhin ambulant in Behandlung steht.
Die Sozialberatung klärt gemeinsam mit den Angehörigen und den beteiligten Fachstellen den Unterstützungsbedarf, koordiniert geeignete ambulante Anschlussangebote und bleibt – im Rahmen der ambulanten Behandlung – weiterhin zuständig.