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Täglich erhalten wir Stellenbewerbungen aus den verschiedensten Ländern – der Spirit am USB ist international. Wir wissen deshalb genau, welche Themen Sie beim Start Ihrer neuen Stelle im Spital interessieren könnten.

Basel Impression

Grenzgänger und -gängerinnen

Wer in einem EU/EFTA-Mitgliedstaat wohnt, in der Schweiz arbeitet und wöchentlich an seinen Wohnort zurückkehrt, gilt als Grenzgängerin oder Grenzgänger. Die dazu benötigte Grenzgängerbewilligung wird direkt vom Arbeitgeber USB ausgestellt. 

EU/EFTA-Angehörige

Staatsangehörige aus einem EU- oder EFTA-Land, die eine Arbeitsstelle in der Schweiz antreten, dürfen ohne spezielle Bewilligung einreisen. Es reicht, sich vor Antritt der neuen Stelle bei der Einwohnerkontrolle des Wohnorts zu melden. Dort wird der Arbeitsvertrag für eine Aufenthaltsbewilligung eingereicht.

Nicht-EU/EFTA-Angehörige

Personen von ausserhalb des EU/EFTA-Gebiets, sogenannte Drittstaatenangehörige, müssen frühzeitig eine Arbeitsbewilligung vom Arbeitgeber beantragen. Diese wird nur erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass für diese Stellenvakanz keine geeignete Person innerhalb der Schweiz oder der EU gefunden werden konnte. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern und die Erfolgschancen sind in der Regel eher gering.

 

Weitere Fragen zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen? Ausführliche Informationen zum Thema «Arbeiten in der Schweiz» erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration.

Ärztinnen und Ärzte

Die in EU-Mitgliedstaaten erworbenen Ärztinnen- oder Ärztediplome sind dem Schweizerischen Diplom gleichgestellt. Für die Anerkennung ist das Bundesamt für Gesundheit BAG  zuständig.

 

Besitzen Sie ein Ärztin- oder Arztdiplom eines Landes ausserhalb der EU? Für das Anerkennungsverfahren und weitere Informationen zum Erwerb eines eidgenössischen Arzt- bzw. Ärztinnendiploms sind die kantonalen Sanitäts- und Gesundheitsdepartemente zuständig.

Pflegeberufe, medizinisch-technische und medizinisch-therapeutische Berufe

Um die Anerkennung Ihres ausländischen Diploms im Bereich MTT kümmert sich das Schweizerische Rote Kreuz (SRK).

Für internationale Fachpersonen bietet das Universitätsspital Basel eine einzigartige Kombination aus beruflichen, finanziellen und lebensqualitativen Vorteilen. Diese Aspekte machen es zu einem bevorzugten Ziel für Mediziner und Gesundheitspersonal aus der ganzen Welt, die eine bereichernde Karriere in einer innovativen und unterstützenden Umgebung anstreben.

Höheres Lohnniveau

Wir bieten ein Gehalt, das über dem Durchschnitt vieler anderer Institutionen in Europa liegt, was finanzielle Sicherheit und Wohlstand fördert. Dazu kommt ein vorteilhafter Wechselkurs und ein zusätzliches Gehalt ("13. Monatslohn" verteilt auf 12 Monate).

Weiterbildungen

Das Unispital Basel legt grossen Wert auf die kontinuierliche berufliche Entwicklung seiner Mitarbeitenden durch umfangreiche Fort- und Weiterbildungsprogramme.

 

Es umfasst neben fachlicher Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte, Pflege und weitere Berufsgruppen auch interdisziplinäre Angebote, Sprach- und Bewegungskurse sowie Führungsentwicklungsangebote. 

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Internationale Fachpersonen finden eine offene und integrative Arbeitsumgebung vor, die den Übergang erleichtert. Darunter zählt beispielsweise die finanzielle Unterstützung für die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen.

30 Tage Ferien

Mit unserer Kombination aus Ferien und Flexitagen haben Sie die Möglichkeit Ferientage für 5 Jahre anzusammeln und auch mal eine längere Auszeit zu geniessen. Dieses grosszügige Ferienangebot ermöglicht eine ausgezeichnete Work-Life-Balance.

Rund um das Wohlbefinden

Das Unispital Basel bietet Programme zur Gesundheitsförderung und zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz an. Darunter zählen kostenlose Sportangebote, vergünstigte Massagen, Kurse zur geistigen Gesundheit, Ergenomieberatung und vieles mehr.

Attraktive Rente

Mitarbeitende profitieren von einer vorteilhaften Rentenregelung, die über gesetzliche Anforderungen hinausgeht und vergleichsweise hohe Alterseinkommen bei moderaten Beitragssätzen garantiert.

Optimale Kinderbetreuung

Für Eltern gibt es ausgezeichnete Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen. 

 

Mehr Infos finden Sie in der Broschüre Unser Angebot für Familien oder bei unserer Fachverantwortlichen Kinderbetreuung unter Tel. +41 61 265 23 47 oder E-Mail kinderbetreuung@usb.ch.

Elternzeitmöglichkeiten

Wir bieten flexible Regelungen zur Elternzeit, die das Engagement und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden fördert:

 

Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub beträgt  bei fortlaufender Anstellung 16 Wochen. Während dieser Zeit wird der Lohn zu 100 % weiterbezahlt.

 

Vaterschaftsurlaub

Innerhalb der ersten 6 Monate ab Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen.

 

Unbezahlter Elternurlaub

Es besteht nach der Geburt bzw. Adoption eines Kindes für beide Elternteile die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub von insgesamt bis zu 8 Monaten während des ersten Lebensjahres bzw. Adoptionsjahres zu beantragen.

Die Stadt Basel bietet eine hohe Lebensqualität mit einer ausgezeichneten Infrastruktur, kulturellen Einrichtungen und einem breiten Freizeitangebot.

 

Inmitten des Dreiländerecks Schweiz-Deutschland-Frankreich finden Sie beste Lebens- und Arbeitsbedingungen und sind jeden Tag mittendrin im Life-Science-Hotspot Nordwestschweiz.

 

Profitieren Sie von erstklassigen Bildungseinrichtungen für Ihre Familie und erleben Sie angenehme Arbeitsbedingungen in einer malerischen Umgebung direkt am Rhein.

Alle Personen, die einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben und hier arbeiten, sind steuerpflichtig. Es wird eine Steuer auf Bundesebene, auf kantonaler und auf kommunaler Ebene erhoben. Die Steuersätze sind von der Höhe des Einkommens und Vermögens abhängig und steigen (meist) progressiv an. Sie variieren von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde.

 

Personen mit Schweizer Pass oder einer C-Bewilligung füllen einmal jährlich eine Steuererklärung aus und bezahlen ihre Steuern nach der Veranlagung entweder als Einmalzahlung oder in monatlichen Raten.

 

Für ausländische Staatsangehörige ohne C-Bewilligung wird in der Regel eine Quellensteuer erhoben. Sie wird monatlich direkt vom Lohn – «an der Quelle» – abgezogen. So überweist der Arbeitgeber, in diesem Fall das Universitätsspital Basel, die Steuern direkt an die jeweilige Steuerbehörde.

 

Noch Fragen? Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung – zum Beispiel der von Basel-Stadt.

Das Versicherungssystem der Schweiz ist komplex – es besteht aus verschiedenen obligatorischen und ergänzenden freiwilligen Versicherungen. So soll sichergestellt werden, dass die hier lebenden Menschen gegenüber einer Vielzahl von Risiken finanziell abgesichert sind.

Kranken- und Unfallversicherungen

  • Die Krankenversicherung (KVG), kurz Krankenkasse genannt, ist für alle Personen, die sich dauerhaft in der Schweiz niederlassen, obligatorisch. Sie deckt im Krankheitsfall die Heilungs- und Pflegekosten. Die Krankenversicherung kann frei gewählt werden – sie wird monatlich bezahlt und ist Sache der Mitarbeitenden. Am USB bieten wir Ihnen dank Kollektivverträgen Prämienvergünstigungen bei verschiedenen Anbietern an – alle Informationen dazu erhalten Sie in Ihren Willkommensunterlagen.

 

  • Die Unfallversicherung (BUV) wird direkt über das Universitätsspital Basel gedeckt und monatlich von Ihrem Lohn abgezogen. Sie trägt die Behandlungskosten für Unfälle während der Arbeitszeit sowie bei Krankheit, die in direktem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht. Auch eine Nicht-Berufsunfallversicherung (NBUV) für finanzielle Folgen von Unfällen, die nicht während der Arbeitszeit erfolgen, wird Ihnen mit Ihrem Monatslohn verrechnet.

 

  • Dazu kommt die Krankentaggeldversicherung, die eine freiwillige Arbeitgeber-Leistung ist: Sie deckt die wirtschaftlichen Folgen bei Krankheit am Arbeitsplatz. Die Prämien werden zum einen Teil vom Universitätsspital bezahlt, den anderen Teil bezahlen Sie als Arbeitnehmende bzw. Arbeitsnehmender mit einem Direktabzug von Ihrem Lohn. 

 

Mehr Infos zu Kranken- und Unfallversicherung finden sie beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). 

 

  • Die Mutterschaftsentschädigung wird durch die Erwerbsersatzordnung (EO) gedeckt, die Mitarbeiterinnen einen bezahlten Schwanger- und Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen garantiert. Die Beiträge für die EO werden allen Mitarbeitenden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Ebenfalls über die EO finanziert sich der Vaterschaftsurlaub – dieser beträgt zwei Wochen bzw. 10 Arbeitstage.

 

  • Familien- und Unterhaltszulagen: Für jedes Kind haben Arbeitnehmende in der Schweiz Anspruch auf eine fixe Familienzulage. Das USB bezahlt darüber hinaus eine freiwillige Unterhaltszulage. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl Kinder und bemisst sich nach dem vertraglichen Beschäftigungsgrad. Familien- und Unterhaltszulagen werden monatlich mit dem Lohn ausbezahlt.

 

  • Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlt, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Auszahlung ist ein Prozentsatz (70–80 %) des bisherigen durchschnittlichen Lohns während der letzten zwei Jahre. Alle angestellten Arbeitnehmenden in der Schweiz sind bei der ALV versichert – dafür wird ihnen monatlich ein bestimmter Prozentsatz direkt vom Lohn abgezogen.

Alles Wichtige zu diesen Themen finden Sie bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt.

Das Schweizer Altersvorsorgesystem basiert auf einem Dreisäulenprinzip mit staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge. Dieses Vorsorgesystem ermöglicht, dass Versicherte im Alter oder bei Individualität finanziell abgesichert sind. Im Todesfall bewahrt das Dreisäulensystem Hinterbliebene vor finanzieller Not.

1. Säule: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV)

Die AHV garantiert ein Einkommen, das die Grundbedürfnisse für die Zeit nach der Pensionierung deckt. Die Höhe der Auszahlung hängt von der Anzahl Jahre ab, in denen AHV-Beiträge bezahlt wurden. Die IV kommt bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung oder im Todesfall zum Einsatz. Die Vorsorgebeiträge werden dem Bruttolohn abgezogen und vom USB direkt an die die Ausgleichskasse Basel-Stadt überwiesen.

 

Mehr Infos erhalten Sie direkt bei der Informationsstelle AHV/IV.

2. Säule: Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge (BVG) wird oft als «Pensionskasse» bezeichnet. Sie ergänzt die Leistungen aus der AHV im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung sowie im Todesfall. Alle Arbeitnehmenden, deren Einkommen über dem AHV-pflichtigen Jahreslohn liegt, werden vom Universitätsspital Basel bei der Pensionskasse des Basler Staatspersonals angeschlossen und profitieren von hervorragenden Versicherungsleistungen. Die Beiträge werden monatlich direkt vom Lohn abgezogen und variieren je nach Alter. Dabei bezahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge.

3. Säule: Private Vorsorge

Die 3. Säule ist eine freiwillige Ergänzung und wird nicht vom Arbeitgeber übernommen. Sie können selbst entscheiden, ob und wo Sie für Ihre 3. Säule sparen möchten. Viele Banken und Versicherungen bieten spezielle Angebote für das Sparen in einer 3. Säule an.

 

Möchten Sie mehr wissen? Hier finden Sie das Dreisäulen-Modell detailliert erklärt.

Das Universitätsspital Basel hilft ihnen bei der Suche nach einer Unterkunft – vom möblierten Zimmer, z.B. in einem unserer Personalhäuser, bis hin zur Vermittlung einer Familienwohnung. Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine massgeschneiderte Lösung zu finden, damit Sie sich schnell an Ihrem neuen Wohn- und Arbeitsort einleben können.

 

Wir arbeiten auch mit Relocation-Unternehmen zusammen, die Ihnen bei Umzug, Wohnungssuche, Schulwahl, Kinderbetreuung usw. mit Rat und Tat zur Seite stehen. Nehmen Sie Kontakt auf – wir freuen uns, Sie in Basel willkommen zu heissen!

 

Universitätsspital Basel
Wohnvermittlung
Tel. +41 61 265 22 87
wohnvermittlung@usb.ch

 

Flyer Wohnvermittlung

Bereits rund 1'769 Mitarbeitende pendeln über eine Landesgrenze in die Schweiz, um hier am USB zu arbeiten. Dabei schätzen sie das Arbeitsumfeld am USB, die Kolleginnen und Kollegen und die vielfältigen Berufsperspektiven. Wollen Sie dazugehören? Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Grenzgänger/Grenzgängerin.

Wurden Ihre Fragen in den verschiedenen Rubriken nicht beantwortet oder möchten Sie mehr über das Thema erfahren?

Schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem spezifischen Anliegen und unsere Abteilung HR-Services beantwortet gerne Ihre Fragen.